Das Genossenamt unserer Ortsgemeinde verwaltet heute das nach der helvetischen Neuordnung verbliebene Kollektivvermögen als rechtmässiges Erbe unserer Vorfahren, das durch uns als Ortsbürger auch entsprechend gepflegt und erhalten werden muss.
Bezüglich der Erhaltung unseres Erbes verhielt sich unsere Ortsgemeinde bei Landabgaben in den vergangenen zwei Jahrhunderten einerseits sehr grosszügig gegenüber staatlichen und privaten Interessen, bemühte sich aber andererseits auch, zum Verkauf angebotene Grundstücke nach Möglichkeit zu erwerben.So trat uns als „waldarme Ortsgemeinde“ die Ortsgemeinde St. Margrethen als sehr grosse Waldbesitzerin in freundnachbarschaftlicher Weise eine beachtenswerte Fläche im Schutzwald ab.
Unsere Ortsgemeinde hat nebst sehr vielen Bodenverkäufen an Private, z.B. im Oedguet, im Buhof, entlang der William-Wolfensberger-Strasse und der Heinrich Herzig-Strasse, auf der Bärliwiese und kürzlich in der Stapfenwis und für Industriebauten im Langenhag einen wesentlichen Teil zur gedeihlichen und kontinuierlichen Entwicklung von Rheineck beigetragen.
Im Feldli stellt die Ortsgemeinde eine grössere Landfläche dem Familiengärtnerverein zur Bewirtschaftung zur Verfügung und ermöglicht dadurch vielen Bewohnerinnen und Bewohnern eine sinnvolle Freizeitgestaltung in der freien Natur.
Erwähnenswert sind aber auch die Grundstückveräusserungen zu besonders günstigen Bedingungen an den Kanton zur Errichtung der Landwirtschaftsschule „Custerhof“, an die Schulgemeinde Rheineck für den Bau der Schulanlage Neumüli und des Kindergartens Kugelwis, zum Bau des evangelischen Kirchgemeindehauses sowie an die Arnold-Niederer-Stiftung zur Errichtung ihrer Alterswohnungen an der Thalerstrasse. Seit Jahren stellt die Ortsgemeinde der Stadt Rheineck auch die Sportanlage Stapfenwis unentgeltlich zur Verfügung, wobei vor allem der Fussballclub grosser Nutzniesser dieses Entgegenkommens ist.
Boden gehört seit jeher zu den wertbeständigsten Gütern, währenddem sich die Kaufkraft des Geldes für verkauftes Land in der Regel ständig vermindert. Dieser Umstand führte angesichts der sehr kleinen flächenmässigen Ausdehnung von Rheineck zwangsmässig in den letzten Jahrzehnten zu einer eher zurückhaltenden Bodenpolitik. Dank den vorsichtigen und abwägenden Landverkäufen unserer Vorfahren ist es jedoch gelungen, unsere Ortsgemeinde auf einer tragfähigen Existenzgrundlage zu erhalten. Dabei legt der Bürgerrat heute grossen Wert darauf, das wenige noch verbleibende Bauland im Besitz der Ortsgemeinde nicht zu veräussern, sondern zu sehr angemessenen Bedingungen im Baurecht abzutreten.
Für unsere Ortsgemeinde bleibt mit dieser Lösung der Boden auf Generationen hin in unserem Besitz und die jährlichen Baurechtszinsen stellen eine konstant wiederkehrende Einnahmequelle dar. Unsere Ortsgemeinde hat sich wie andere Bürgergemeinden von einer Sippenbewirtschaftung über Allmendkorporationen zur heutigen Ortsgemeinde entwickelt. Dabei steht nicht mehr allein die genossenschaftlich geprägte Verwaltung des gemeinsamen Bodenbesitzes im Vordergrund, sondern ebenso eine gemeinnützige Ausrichtung des erwirtschafteten Erlöses zugunsten der Allgemeinheit.
Das Ziel unserer Ortsgemeinde besteht für die Mitglieder des Bürgerrates darin, diese rechtmässig entstandene traditionelle und bewährte Institution immer wieder den gesellschaftlichen Entwicklungen gemäss vorsichtig abwägend weiter zu entwickeln und somit ein wertvolles und belebendes Element innerhalb der Stadt Rheineck zum Wohle und im Dienste aller Bewohnerinnen und Bewohner zu bewahren.
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