Der Ursprung der Ortsgemeinden ist im Grunde genommen auf die Zeit der Alemannen zurückzuführen, die sich im 6. Jahrhundert unter anderem in den Talgebieten des mittleren und unteren Rheintals niederliessen. Die Bewohner waren gemeinsam Besitzer des freien Landes und bewirtschafteten es gemäss der damaligen bäuerlichen Bewirtschaftungsart, der sogenannten „Drei-Felder-Wirtschaft“.
Dabei teilte man das verfügbare Ackerland in drei Felder auf, wobei ein Feld mit einer Sommerfrucht und das zweite mit einer Winterfrucht bewirtschaftet wurden. Ein drittes Feld liessen sie immer brach.
In jenen Dorfgemeinschaften wurde jedem Genossen durch Los eine Baustelle für Haus und Hof, ein Stück Ackerland und ein Nutzungsrecht am unverteilten Gemeindegebiet zugesprochen. Durch die gemeinsame Nutzniessung einer beachtlichen Bodenfläche auf dem gemeinsamen Bodenbesitz entstand eine Genossenschaft.
In der jahrhundertlangen Entwicklung gingen allmählich die durch Generationen vererbten Häuser samt Umschwung in den Privatbesitz über, währenddem vor allem Weiden, Wälder, Quellen und Wege teilweise bis heute im Besitze der Gemeinschaft verblieben.
Ortsgemeinden – wie unsere – sind auf freie bäuerliche Gemeinwesen, auf sogenannte Wirtschaftsgemeinden zurückzuführen, deren Bewohner Nutzniesser des gemeinsamen Landbesitzes waren. Diese Besitztümer erlangten allmählich den Charakter eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens. Diese Gemeinschaften behielten während Jahrhunderten ihre Berechtigung und bilden heute weitgehend das vermögensrechtliche Substrat der Mehrzahl der St. Galler Ortsgemeinden, die noch ein Vermögen ausweisen. Unsere Ortsgemeinde darf auch zu jenen gezählt werden, die sich erfolgreich ihr Fortbestehen sicherte, nach wie vor über eine unbestrittene Existenzberechtigung verfügt und auch auf den Rückhalt der Bürgerinnen und Bürger zählen darf.
In unserer Ortsgemeinde werden die Verwaltung und der Unterhalt unserer gemeinsamen Güter, z.B. der Bodenbesitz (Bauland, Landwirtschaftsland, Wälder und Wege im Buriet), immer noch unter dem Begriff „Genossenamt“ geregelt.
Die Französische Revolution von 1789 brachte eine vollständige Umgestaltung des Gemeindewesens, wobei die bisherigen Strukturen jedoch von den Neuerungen nicht ganz verdrängt wurden. Sie verloren zwar weitgehend eine politische Bedeutung und zum grossen Teil ihre öffentlichen Aufgaben, bewahrten jedoch ihr besonderes Gemeindegut gegenüber dem Vermögen der Einwohnergemeinde, das Nationalgut war.
Um zirka 1800 erfolgte eine Aufteilung der Rechte und Verpflichtungen zwischen den politischen Gemeinden und den Ortsgemeinden. Bei der Gründung des Kantons St. Gallen im Jahre 1803 wurde aufgrund des Gemeindedualismus den Politischen Gemeinden das Polizei-, Bau- und Löschwesen zugedacht, während die wohlhabenden Ortsgemeinden, wie z.B. die Ortsgemeinde Rheineck, für die bürgerliche Armenpflege, die Fürsorge, die Einbürgerungen und für die Verwaltung ihrer genossenschaftlichen Bürgergüter zuständig waren.
Die heutigen Ortsgemeinden entstanden weitgehend aus Pfarr-, Wirtschafts- oder Gerichtsge-meinden. Im Jahre 1814 wurde erstmals der Begriff „Ortsgemeinde“ in der Verfassung erwähnt.
In der Zeit zwischen 1800 und 1850 kaufte auch unsere Ortsgemeinde recht viele Grundstücke von verschiedenen privaten Landbesitzern. Sie gab dann mittels Versteigerungen die Bodenstücke in Pacht. Als Bedingung galt jedoch, dass nur Ortsbürger zugelassen wurden, die jedoch nur zwei Bodenstücke pachten durften. Die übrigen in den Pachtverträgen festgehaltenen Bedingungen erfuhren im Laufe der Zeit bis heute kaum nennenswerte Änderungen.
Erwähnenswert ist auch, dass unser in der Gemeinde Rheineck liegende Grundbesitz nicht als Allmend angetreten, sondern käuflich vom Staate erworben wurde, der ihn offenbar von der löblichen Landvogtei „erbte“.
Bereits zu jener Zeit liefen Bestrebungen, die bisherigen Bürgergemeinden zu beseitigen, jedoch wehrte sich das Volk vehement gegenüber diesen Absichten und verhinderte somit eine gesetzlich verankerte Änderung der bewährten Kompetenzabgrenzung zwischen der Politischen Gemeinde und der Ortsgemeinde.
Ursprünglich war es recht einfach, Bürger von Rheineck zu werden, denn die sesshafte Bevölkerung war nicht in der Lage, die anfallenden Arbeiten innerhalb der Gemeinschaft selbst zu bewältigen. Die Zunahme der Bevölkerung hatte jedoch zur Folge, dass jene Rheinecker ihr Bürgerrecht aufgeben mussten, welche eine auswärtige Frau heirateten, die nicht über ein bestimmtes Vermögen verfügte.
Im Hinblick auf den Bürgernutzen wollte man nun die Einbürgerungen aus egoistischen Gründen einschränken, damit die Anzahl der Nutzniesser nicht zu gross wurde. Die Anzahl der Einbürgerungen nahm in den vergangenen 60 Jahren immer stärker zu.
Seit 2003 wurden durch die Bürgerschaft der Ortsgemeinde keine Einbürgerungen mehr vorgenommen, da dies gemäss einer gesetzlichen Bestimmung einem sogenannten Einbürgerungsrat – bestehend aus je zwei Vertretern des Stadt- und Bürgerrates – übertragen wurde.
Der Anteil der Rheinecker Bürgerinnen und Bürger belief sich gemessen an der Einwohnerzahl im Jahre 1970 auf 3% und erhöhte sich durch die sehr vielen Einbürgerungen bis ins Jahr 2013 auf 6,2 %.
Erwähnenswert ist der Umstand, dass die folgenden im ersten Einwohnerregister von 1634 aufgeführten ältesten Rheinecker Bürgergeschlechter Beerli, Diezi, Dornbierer, Berlocher (Bärlocher), Kuhn, Künzler und Messmer in Rheineck weitgehend ausgestorben oder in die Nachbargemeinde Thal weggezogen sind und heute jenes Bürgerrecht besitzen.
In den Registern der in den vergangenen Jahrzehnten in Rheineck ansässigen Bürgerinnen und Bürger finden sich die alten Geschlechter Custer, Heer, Höchner, Indermaur, Kuhn, Lutz, Seiz und Wettler.
Am zahlreichsten vertreten ist das Rheinecker Geschlecht Lutz. wobei die Männer in alten Zeiten auf verschiedenste Art ihren Lebensunterhalt bestritten, wie z.B. als Fahr- und Schiffsmänner, Schmiede, Küfer, Färber, Balbier und Chirurgen, Zimmermänner, Schulmeister, Goldschmiede sowie je einer als Stadtfähnrich, als Stadtschreiber und als Stadtammann.
Die Familie Heer trieb im 18. Jahrhundert einen regen Handel, erbaute den Löwenhof, das „Haus zur Rose“ im Städtli und galt zu jener Zeit als eine der reichsten Familien weit herum.
Die heute in Rheineck ausgestorbene Familie Messmer kam von Tettnang her zu uns und brachte es dank vielseitiger Tätigkeiten zu einem grossen Wohlstand. Aus dieser Familie stammen viele Stadtammänner und Stadtschreiber.
Im Reglement über das Genossenamt der Ortsgemeinde Rheineck vom 23. Juni 1907 wird festgehalten, dass den verheirateten Bürgern der Gemeinde Rheineck die Nutzniessung folgender Böden zusteht:
Der Erlös der jeweiligen Versteigerungen aus dem unverteilten Genossengut ging in die Kasse des Genossenamtes zur Deckung verschiedenster Ausgaben.
Mit dem Ertrag aus dem freien Vermögen wurden innerhalb der Ortsgemeinden seit jeher die Betriebs- und Verwaltungskosten sowie die Schuldzinsen beglichen und Beiträge für öffentliche und gemeinnützige Zwecke geleistet. Der Ertragsüberschuss durfte früher jährlich unserer Bürgerschaft in Form einer Barauszahlung überwiesen werden. Diese Bezüge aus den Erträgnissen des Vermögens wurden als Bürgernutzen bezeichnet.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes wurde es Ortsgemeinden untersagt, den Bürgerinnen und Bürgern weder einen Bürgernutzen in bar noch Erzeugnisse ihrer Besitztümer zukommen (z.B. Holz) zu lassen und wurden stattdessen verpflichtet, vermehrt Leistungen zugunsten der Allgemeinheit zu erbringen. Letztmals kam unsere Bürgerschaft im Jahre 1980 in den Genuss eines Bürgernutzens.
Nach der Abschaffung dieses Privilegs für die Bürgerschaft müssen nun die Ertragsüberschüsse seither ausschliesslich zugunsten der Allgemeinheit verwendet werden.
Im Rahmen der Leistungen im Dienste und zum Wohle der Allgemeinheit stimmte die Bürgerschaft unserer Ortsgemeinde im Jahre 2010 einem Beitrag von Fr. 200‘000.- für die Sanierung des erhaltenswerten Gebäudekomplexes auf dem „Krone-Areal“ zu. Dieser namhafte Betrag trug in grossem Masse nebst Beiträgen seitens der Stadt Rheineck und des Kantons St. Gallen zur Rettung des bedeutungsvollen Schutzobjektes im Zentrum des Städtchens bei.
Wir von der Ortsgemeinde Rheineck stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
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